Kulanzregelung Deutschlandsemesterticket
im März & April 2024
Zum 1. März 2024 ist der Wechsel von den regionalen Semestertickets auf das Deutschlandsemesterticket möglich. Damit ist häufig ein Wechsel von den bisherigen Vertriebsformen auf die digitale Ausgabe verbunden.
Um diesen Wechsel zum Sommersemester 2024 reibungsfreier zu gestalten, wurde in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Kulanzregelung für den März und April 2024 abgestimmt, wenn Studierende noch kein Deutschlandsemesterticket vorlegen können:
Studierendenweise für das Sommersemester 2024 werden innerhalb von NRW als Fahrausweis für den Studierendenausweisinhaber anerkannt.
In Bielefeld gilt diese Regelung für folgende Hochschulen:
- Hochschule Bielefeld (HSBI)
- Universität Bielefeld
- Fachhochschule der Wirtschaft (FHDW)
- Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL)
- Fachhochschule der Diakonie
- Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten
- Hochschule für Musik Detmold (HfM Detmold)
- Universität Paderborn
Die Kulanzregelung gilt ausschließlich im Nahverkehr von NRW, d.h. S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress, U-, Straßen- und StadtBahn sowie Busse. Die Nutzung von Verkehrsmitteln des Fernverkehrs und der 1. Klasse sind ausgeschlossen.