Erweiterung der Mobilitätsgarantie für NRW
Höhere Erstattungsgrenze & Ausweichen auf Sharing-Systeme
Pressemeldung von mobil.nrw
Die Kunden des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der Mobilitätsgarantie NRW künftig größere Erstattungsbeträge geltend machen. Diese und weitere Modernisierungen haben die Nahverkehrs-Gremien auf Landesebene sowie die Verbandsversammlung des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) beschlossen. Die neuen Bestimmungen für die Mobilitätsgarantie gelten ab dem 1. Juli 2020.
Künftig können im Rahmen der Mobilitätsgarantie bei Fahrten zwischen 5 und 20 Uhr bis zu 30 Euro pro Kunde für die Nutzung eines Taxis erstattet werden, bei Fahrten zwischen 20 und 5 Uhr bis zu 60 Euro.
Weitere wichtige Neuerung: Kunden, die die Mobilitätsgarantie NRW in Anspruch nehmen wollen, können ab 1. Juli nicht mehr nur auf Fernverkehrszüge (hier gelten keine Erstattungs-Obergrenzen) oder Taxis, sondern auch auf Sharingangebote (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) ausweichen. Die Erstattungsobergrenzen gelten hier analog zu jenen bei der Taxi-Nutzung. Die Umstiegszeit auf ein alternatives Verkehrsmittel wird künftig auf 60 Minuten ab Inkrafttreten der Mobilitätsgarantie (bei Verspätungen ab 20 Minuten nach fahrplanmäßiger Abfahrt) begrenzt.
„Uns ist sehr wichtig, dass die Kunden im NRW-Nahverkehr wissen, dass sie auch im Problemfall nicht im Regen stehengelassen werden“, betont Eduard Rollmann, Leiter des für den NRW-Tarif zuständigen Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM). „Eine regelmäßige Modernisierung der Mobilitätsgarantie ist daher sinnvoll. Dass unser weit über gesetzliche Kundenrechte hinausgehendes Engagement bei den Fahrgästen gut ankommt, beweist die Zahl der Erstattungsanträge.“ 2019 reichten die Kunden knapp 20.000 Anträge ein. Gut 460.000 Euro für Taxi- und Fernverkehrskosten wurden erstattet.
Hintergrund zur Mobilitätsgarantie
Was tun, wenn der anvisierte Zug deutlich zu spät kommt oder ganz ausfällt? Für mehr Kundenfreundlichkeit und Planungssicherheit bei den Fahrgästen wurde 2010 für diese Fälle die Mobilitätsgarantie NRW eingeführt, die für alle Verbundtarife in Nordrhein-Westfalen sowie den NRW-Tarif gilt. Seitdem wurde sie sukzessive ausgebaut und ist eine wertvolle Unterstützung für Reisende.
Die Mobilitätsgarantie NRW greift, wenn an der Abfahrtshaltestelle eine Verspätung von 20 Minuten oder mehr vorliegt. Nur bei Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombendrohung, Verspätungen, die während der Fahrt auftreten, oder neu bei Bombenentschärfungen kommt die Mobilitätsgarantie NRW nicht zur Anwendung.
Zahlen und Fakten
mobil.nrw
mobil.nrw ist eine Gemeinschaftskampagne des NRW-Verkehrsministeriums sowie der Verkehrsunternehmen, Zweckverbände, Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Ziel, das ÖPNV-Angebot in Nordrhein-Westfalen weiter zu verbessern, setzen die Akteure gemeinsam Tarif-, Marketing- und Kommunikationsprojekte um. Federführende Geschäftsstelle für die Aufgaben ist das Kompetenzcenter Marketing NRW.
Kompetenzcenter Marketing NRW
Das beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg angesiedelte Kompetenzcenter Marketing NRW fungiert als Geschäftsstelle für den NRW-Tarif und nimmt für die Verkehrsverbünde und -unternehmen in NRW gemeinsame Aufgaben in den Bereichen Tarif, Vertrieb, Einnahmeaufteilung, Marktforschung und Kommunikation wahr. Neben der Weiterentwicklung des NRW-Tarifs werden hier Konzepte für überregionale Qualitätsfragen wie die landesweite Mobilitätsgarantie entwickelt und landesweit vermarktet.
Der NRW-Tarif
Der NRW-Tarif ist der Nahverkehrstarif für Fahrten innerhalb Nordrhein-Westfalens, die über die Grenzen von Verkehrsverbünden und -gemeinschaften hinausgehen. Er gilt stets von „Haus zu Haus“, d.h. mit nur einem Ticket können alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge und die S-Bahn (2. Klasse) genutzt werden. Seit seiner Einführung im August 2004 befindet sich der NRW-Tarif auf Erfolgskurs: 2018 haben Nahverkehrsreisende gut 37 Millionen Fahrten mit den Tickets des NRW-Tarifs unternommen.