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Eine Frau mit FFP2-Maske wartet in einer StadtBahn-Haltestelle. Im Hintergrund ist eine Vamos-Bahn zu sehen.

Sicher unterwegs mit der Mund-Nasen-Maske

Hinweise zum sicheren Umgang

zuletzt aktualisiert:

Seit April 2020 gilt NRW-weit die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, an den Haltestellen, beim Einkaufen und in Arztpraxen.

Seit Samstag, 12. Juni 2021 gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW zur Maskenpflicht:

  • Im ÖPNV (in Bus, Bahn & an Haltestellen) ist das Tragen einer medizinischen Maske (bspw. OP-Maske) ausreichend.
  • Alltagsmasken sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Wir begrüßen weiterhin das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2-Masken und vergleichbar), da der Eigen- und Fremdschutz dabei noch höher ist. Das Tragen einer Atemschutzmaske ist aber nicht länger verpflichtend.
  • Aktualisierung der Schutzverordnung zum 28. August 2021: Die Maskenpflicht an draußen liegenden Haltestellen entfällt, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, gilt auch im Haltestellenbereich weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. In Fahrzeugen und Tunnelhaltestellen gilt weiterhin die generelle Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.

Die aktuellen Inzidenzwerte für Bielefeld finden Sie auf der Seite der Stadt Bielefeld:
Arrow Circle Right   www.bielefeld.de/corona

Alle Infos zum neuen Infektionsschutzgesetz finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:
Arrow Circle Right   https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html 

Die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung finden Sie hier:
Arrow Circle Right   https://www.land.nrw/corona

Vielen Dank, dass Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Fahrgäste und zur Eindämmung des Corona-Virus an diese Vorschrift halten.

Hinweise zum richtigen Verhalten, welche Arte von Masken es gibt und wie Sie diese am sichersten handhaben, haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Außerdem haben wir Ihnen den YouTube-Kanal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit nützlichen Hinweisen zu Corona verlinkt.

 

Aktuelle Hinweise

Zum Umgang mit Verstößen, zur Maskenpflicht im Anton & zur Maskenbefreiung

Bescheinigung zur Maskenbefreiung

Seit 17. September 2020 erhältlich

Seit 17. September 2020 geben wir im ServiceCenter moBiel und im Kundenzentrum Jahnplatz Nr. 5 gegen Vorlage des Originals eines ärztlichen Attests eine »Bescheinigung zur Maskenbefreiung« aus. 

Arrow Circle Right    alle Infos

Umgang mit Verstößen

Bitte beachten Sie, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Verstößen gegen die Maskenpflicht berechtigt sind, das Hausrecht auszuüben.

Sollten Sie Mund und Nase auch nach Aufforderung nicht bedecken, wird die Mitfahrt verweigert und unter Umständen die Polizei informiert.


Verhalten in Bus, Bahn und an Haltestellen

Schutzmasken ergänzen die bisherigen Hygiene- und Abstandshinweise

Weiterhin gilt

  • regelmäßig Hände waschen
  • nur in die Armbeuge niesen und husten
  • Abstand halten, wann immer es geht – am besten 2 Meter
    Hier gelten die bekannten Ausnahmen für im Haushalt zusammenlebende Personen.

Zusätzlich: Mund und Nase mit OP-, FFP2- oder vergleichbaren Masken bedecken

  • immer in Bus, Bahn und an allen Haltestellen
  • erlaubt sind sogenannte medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken oder vergleichbare Masken
  • KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren dürfen medizinische Masken (OP-Masken) statt Atemshutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen.
  • Soweit KindAls Kind gilt, wer unter 15 Jahre alt ist. Kinder unter 6 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos mitfahren. Von 6 bis einschließlich 14 Jahren benötigt jedes Kind ein KinderTicket. Eine Ausnahme sind Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht zur Schule gehen. Sie dürfen weiterhin kostenfrei mitfahren. und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform medizinische Maske (bspw. OP-Maske) tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. (gemäß Corona-Schutzverordnung NRW vom 9. Juni 2021).
  • Kunststoffvisiere allein sind laut der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht zulässig. Diese sind nur in Ergänzung der o.g. Mund-/Nasen-Bedeckungen erlaubt.
  • Wichtig: Die Bedeckung muss vom Nasenrücken bis unter das Kinn reichen und eng anliegen. Auch an den Seiten sollten keine Lücken entstehen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind

  • Kinder bis zum Schuleintritt
  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren können ersatzweise eine medizinishce Maske (bspw. OP-Maske) tragen. (gemäß Corona-Schutzverordnung NRW vom 9. Juni 2021).
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
    Bitte führen Sie in diesem Fall ein Attest bei sich, um Missverständnissen vorzubeugen.
    Bitte berücksichtigen Sie: Sollte Ihr Attest nur FFP2-Masken umfassen, müssen Sie alternativ weiterhin eine OP- oder medizinische Maske tragen. Sind auch diese vom Attest ausgeschlossen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (bspw. Alltagsmaske), außer das Attest besagt etwas anderes.
  • Fahrpersonal während der Fahrt
    Sie sind durch die Kabinen in der StadtBahn bzw. die Türsperrung und dem Sicherheitsabstand im Bus geschützt. Bei Verlassen des Platzes bspw. zum Ausklappen der Rampe ist eine OP- oder medizinische Maske zu tragen.
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen

Die FFP2-Maske richtig nutzen

Empfehlungen der FH Münster

  1. Hände vor dem Aufsetzen und nach jedem Berühren der Maske waschen.
  2. Maske immer nur an den Trägern anfassen, nicht an der Oberfläche berühren.
  3. Brillenträger: Erst die Maske, dann die Brille aufsetzen.
  4. Benutzte Maske direkt in einem luftdichten Beutel aufbewahren.
  5. Dieselbe FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen tragen.
  6. Bei Raumlauft trocknen: Für jeden Tag der Woche bspw. einen Haken an der Wand anbringen und die Maske 7 Tage lang dort trocknen lassen. Pro Maske maximal fünfmal wiederholen.
  7. Im Ofen trocknen: Zunächst einen Tag an der Luft trocknen lassen, dann bei exakt 80 Grad für 60 Minuten im Backofen bei Ober- und Unterhitze (keine Umluft!). Ofen vorheizen. Genügend Abstand zum Ofengehäuse wahren (ca. 10 cm) Darf nicht zwischendurch geöffnet werden. Nicht unbeobachtet lassen. Auf einem Rost außerhalb des Ofens abkühlen lassen. Pro Maske maximal fünfmal wiederholen.
    Wichtig: Der Ofen muss dafür konstant 80 Grad halten können – zuvor am besten mit einem Braten-/Backofenthermometer prüfen. Geringere Temparaturen desinfizieren nicht; höhere Temperaturen schaden der Wirksamkeit der Maske. 100 Grad sind auch kurzfristig nicht zu überschreiten. Dieses Verfahren ist ungeeignet für formstabile FFP2-Masken (Körbchenmodell) und Masken mit Atemventil.
     

Weitere Informationen und Illustrationen finden Sie auf der Seite des Fachbereichs Gesundheit der Fachhochschule Münster

         

Die Alltagsmaske richtig nutzen

Aktuell nur für Kinder (ab Schuleintritt) und Jugendliche unter 14 Jahren bei Problemen mit der Passform medizinischer Masken zulässig!

  1. Hände vor dem Aufsetzen und nach jedem Berühren der Maske waschen.
  2. Maske immer nur an den Trägern anfassen.
  3. Brillenträger: Erst die Maske, dann die Brille aufsetzen.
  4. Benutzte Maske direkt in einem luftdichten Beutel aufbewahren.
  5. Mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 Grad waschen.
  6. Im Trockner und durch heißes Bügeln können zusätzlich Keime abgetötet werden.
  7. Maske regelmäßig wechseln. Von Atemluft durchweichte Masken schützen nicht mehr.

Weitere Informationen zum richtigen Umgang mit Community-Masken finden Sie weiter unten.

Typen von Mund- und Nasen-Bedeckungen

zitiert nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Mund-Nasen-Bedeckung
Mund-Nasen-Bedeckung

Abkürzung/Synonym

DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske, Community-Maske

Verwendungszweck

privater Gebrauch

Medizinprodukt bzw. Schutzausrüstung

nein

Testung und Zertifizierung/Zulassung

nein

Schutzwirkung

in der Regel nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden und die Masken können das Bewusstsein für »social distancing« sowie gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen unterstützen

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html 
(Stand: 3. Mai 2021) 

Medizinische Gesichtsmaske
Medizinische Gesichtsmaske

Abkürzung/Synonym

OP-Maske, Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Verwendungszweck

Fremdschutz

Medizinprodukt bzw. Schutzausrüstung

ja

Testung und Zertifizierung/Zulassung

ja,
Norm DIN EN 14683:2019-6

CE-Zertifikat*

Schutzwirkung

Schutz vor Tröpfchenauswurf des Trägers

* Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung von Covid-19 gelten MNS und FFP-Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als verkehrsfähig, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen. 

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html 
(Stand: 3. Mai 2021) 

Filternde Halbmasken
Filternde Halbmasken

Abkürzung/Synonym

FFP2-/FFP3-Maske

Verwendungszweck

Eigenschutz/Arbeitsschutz

Medizinprodukt bzw. Schutzausrüstung

ja

Testung und Zertifizierung/Zulassung

ja,
Norm DIN EN 149:2001-10

CE-Zertifikat*

Schutzwirkung

Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen

* Zur Bewältigung der aktuellen Krisenlage bezüglich der Eindämmung von Covid-19 gelten MNS und FFP-Masken, die in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind, ggf. auch in Deutschland als verkehrsfähig, auch wenn diese keine CE/NE-Kennzeichnung tragen. 

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html 
(Stand: 3. Mai 2021) 

Richtiger Umgang mit Community-Masken

zitiert nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Wer eine selbstgenähte Maske oder einen sonstigen Schutz für Mund und Nase trägt, sollte folgende Hinweise zur richtigen Handhabung berücksichtigen:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html 
(Stand: 24. April 2020) 

YouTube-Kanal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Videos mit Hintergrundwissen zu Corona

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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